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Berlin: (hib/ROL) Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang fertige Unterrichtsmaterialien von Unternehmen, Verbänden, Stiftungen oder Vereinen zur Prüfung, Weiterempfehlung oder Förderung eingereicht werden. Grund dafür sei, dass die Zuständigkeit für die schulische Bildung einschließlich der Prüfung und Bewertung von Unterrichtsmaterialien nach der föderalen Kompetenzverteilung grundsätzlich bei den Ländern liegt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2400) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/2297).
Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage kritisiert, dass immer mehr Wirtschafts- und Finanzverbände, Privatunternehmen, sowie Stiftungen und andere Lobbygruppen Unterrichtsinhalte in den Schulen mitbestimmen. Sie würden nicht nur Standards für die „Ökonomische Bildung“ publizieren, sondern den Schulen auch Fortbildungsangebote und interessengeleitete Projekte und Schulwettbewerbe anbieten.
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