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Berlin: (hib/STO) Um einen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom Juni dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2340). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffen, wonach im Juni 2014 im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) „beschlossen wurde, eine Studie zum Thema ,Linksextremismus in Auftrag zu geben“. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort schreibt, ist der angesprochene Beschluss der IMK, an der der Bundesinnenminister als Gast teilnimmt, nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die IMK habe sich die Verfügungsgewalt über die von ihr erstellten Unterlagen vorbehalten. Die von der Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage beantragte Freigabe sei von der IMK nicht erteilt worden. Daher sei die Bundesregierung nicht befugt, sich näher zu den Inhalten sowie zum Zustandekommen des Beschlusses zu äußern.
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