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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will im Hinblick auf die umstrittene Methode der Erdgasgewinnung durch Fracking ein Regelungspaket vorlegen, das dem Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers „absolute Priorität“ einräumt. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss kündigt sie für November 2014 in einer Antwort (18/2478) auf eine Kleine Anfrage (18/2227) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Darin erklärt sie auch, dass sie Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein in nicht ausreichender Entfernung zum nutzbaren Grundwasser gesetzlich verbieten wolle, da Fachleute mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen könnten. Probebohrungen sollen nur unter strengen Auflagen und ausschließlich zur Erforschung der Auswirkungen auf die Umwelt möglich sein.
Auch das Fracking in anderen Gesteinsformen und in großer Tiefe soll nach Angaben der Bundesregierung strengen Auflagen unterworfen werden. Es sollen „die strengsten Regeln eingeführt werden, die es in diesem Bereich in Deutschland jemals gab“, schreibt sie in der Antwort. So werde es Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken „auf absehbare Zeit“ in Deutschland nicht geben. Gleichzeitig erklärt die Bundesregierung jedoch, dass sie eine Technologie „nicht für alle Ewigkeit“ ausschließe, sondern eine kontrollierte und sorgfältige Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und den Untergrund ermöglichen wolle.
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