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Berlin: (hib/JOH) In den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten deutschen Atomkraftwerken lagern insgesamt noch 602 Sonderbrennstäbe, für die Zulassungen für bestimmte Beladeszenarien erst noch beantragt oder erteilt werden müssen, davon 235 allein in Biblis B und 84 in Neckarwestheim I. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2427) auf eine Kleine Anfrage (18/2335) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Insgesamt seien derzeit 52 Zwischenlagergenehmigungsverfahren nach Paragraf 6 des Atomgesetzes beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anhängig. Dazu kämen noch drei Anträge auf verkehrsrechtliche Zulassungen für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden sollen, erklärt die Bundesregierung. Sie sichert den Fragestellern zu, dass alle beim BfS vorliegenden Anträge „von allen Verfahrensbeteiligten mit Nachdruck“ betrieben würden. Die Abwicklung der Verfahren hänge von der Einreichung der Antragsunterlagen und der Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich der Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen ab.
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage angezweifelt, dass in den acht Atomkraftwerken in den Jahren 2016/17 Kernbrennstofffreiheit hergestellt werden kann, wie es die Bundesregierung erwartet. Dem stünden neben den noch fehlenden Zulassungen auch Angaben in den Antragsunterlagen für die Stilllegung und den Abbau des Atomkraftwerkes Isar I entgegen. Dem betreffenden Betreiberbericht sei zu entnehmen, dass E.On SE mit einer Kernbrennstofffreiheit erst 2020 rechne, so die Grünen.
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