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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur europäischen Bankenunion beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 6. Oktober, stattfinden und um 13.00 Uhr beginnen. Dabei geht es um zwei von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe, die das Ziel haben, einerseits die europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion umzusetzen und andererseits die bisher schon in Deutschland aufgrund der Erfahrungen in der Finanzkrise getroffenen Regelungen an die europäischen Vorgaben anzupassen.
Ein wichtiges Instrument der Bankenunion ist die Möglichkeit der Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Diesem Ziel dient der Entwurf eines sogenannten BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575). BRRD steht dabei für "Bank Recovery and Resolution Directive", also Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie, die mit dem Entwurf in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) sollen die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden.
Der Ausschuss nahm außerdem den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten ersten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland (18/1795) zur Kenntnis. Darin ist von einer Entspannung auf den Finanzmärkten die Rede. Zur Entspannung habe auch „die sich aufhellende konjunkturelle Entwicklung“ beigetragen. Es gebe aber eine ganze Reihe von Risiken, unter anderem aufgrund von Forderungen gegenüber Schuldnern aus von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern.
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