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Berlin: (hib/AHE) Für das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sind eine Reihe von Änderungen vorgesehen, deren Ratifizierung die Zustimmung des Bundestags erfordert. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/2591) zum „Zweiten Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ listet die Bundesregierung die Neuerungen auf: Dazu zählen der Vorlage zufolge unter anderem die Aktualisierung der Bestimmungen zur politischen Dimension des Abkommens - das nunmehr der gestiegenen Bedeutung neuer Akteure in den Partnerstaaten, insbesondere auf regionaler Ebene und subregionaler Ebene Rechnung tragen soll. „Durch die Stärkung der Rolle der Afrikanischen Union (AU) wird zudem die Konvergenz zwischen der AKP-EU-Kooperation und der sich mit ihr überschneidenden gemeinsamen EU-Afrikastrategie gefördert.“
Desweiteren seien die Vorschriften zum AKP-EU-Handelsregime seit Ende 2007 gegenstandslos und würden nunmehr von den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgelöst. Neue Regelungen gingen auf Strategien zur Unterstützung der Integration der AKP-Staaten in den Welthandel ein, insbesondere durch Handelshilfe. Weitere Bestimmungen regelten zudem die Zusammenarbeit in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, nachhaltige Fischerei und HIV/AIDS, die für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele von zentraler Bedeutung seien. Thema von übergreifender Bedeutung sei desweiteren die Zusammenarbeit von EU und AKP-Staaten bei der Verminderung und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mit den Änderungen im Abkommen verpflichte sich die EU zudem zu mehr Kohärenz im Interesse der Entwicklungspolitik. „Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die EU ihr Potential in sämtlichen Politikfeldern überprüft, um zur Erreichung der Entwicklungsziele der AKP-Staaten beizutragen“, heißt es weiter.
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