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Berlin: (hib/JBB) Die Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten steht im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch, den 5. November. Die Anhörung findet um 14 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Haus des Bundestages statt.
Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (18/2137) der Bundesregierung, mit dem diese die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorlage zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben.
Als Sachverständige eigeladen sind Ulrich Kühn, Richter am Amtsgericht München und Leiter des Registerrechts München, Hans-Michael Pott von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Carsten Schmidt vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarvereins.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz anzumelden.
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