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Berlin: (hib/STO) Im Bundeskriminalamt (BKA) werden laut Bundesregierung „zur Überwindung von Gerätesperrcodes bei Kommunikationsgeräten (Mobilfunkgeräten)“ kommerziell verfügbare Software-Werkzeuge eingesetzt. Diese würden jedoch ausschließlich bei Mobilfunkgeräten angewendet, die zuvor im Rahmen von Ermittlungsverfahren bei strafprozessualen Maßnahmen unter Beachtung der damit verbundenen einschlägigen Rechtsvorschriften sichergestellt wurden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2613).
Danach verfügen die Behörden der Zollverwaltung über keine eigenen technischen Werkzeuge zum Auslesen, Erraten oder Knacken von Passwörtern von Internetdiensten. Im Bereich IT-Kriminaltechnik würden bei der Auswertung von Kommunikationsgeräten wie zum Beispiel Smartphones, die zuvor im Rahmen von Ermittlungsverfahren sichergestellt wurden, technische Werkzeuge zur Ermittlung von Passwörtern und der Überwindung von Gerätesperren eingesetzt.
Laut Bundesregierung hängt die Notwendigkeit zum Knacken oder Umgehen von Verschlüsselungen im Internet vom jeweiligen Einzelsachverhalt und dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ab. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung wie etwa der Strafverfolgung seien im Einzelfall entsprechende Maßnahmen der Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums unter Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen zu treffen.
Der Vorlage zufolge nimmt der Anteil digitaler Speichermedien an beschlagnahmten oder sichergestellten Beweismitteln aufgrund der weiten Verbreitung der Digitaltechnik im täglichen Leben kontinuierlich zu. Die beschlagnahmten oder sichergestellten Beweismittel seien potenziell immer für die Ermittlung von Bedeutung. Durch die technischen Möglichkeiten der Sicherung - beispielsweise mittels PIN oder Passwort - werde die Auswertung der Beweismittel zunehmend verhindert oder erschwert.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat das BKA im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 eine Erhebung unter Ermittlungsverfahren im Bereich der schweren Kriminalität durchgeführt, bei denen Ermittlungsdefizite aufgrund des Einsatzes verschlüsselter Kommunikation bestanden. In 97 Prozent der betrachteten 292 Fälle seien Instant-Messaging-Dienste mit zumeist integrierter Verschlüsselung verwendet worden; in mehr als 70 Prozent der Fälle habe die Nutzung von Kryptierung belegt werden können.
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