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Berlin: (hib/CHE) Die geplanten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch einen Gesetzentwurf (18/2592) der Bundesregierung stoßen bei Experten zwar auf grundsätzliche Zustimmung. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag plädierte die Mehrheit der geladenen Sachverständigen aber zugleich für Korrekturen zum Beispiel bei der Gesundheitsversorgung. Thema der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine deutliche Anhebung der Leistungen für Asylbewerber aber zugleich ein Festhalten am Sachleistungsprinzip vorsieht, auch ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/2736) und ein Antrag (18/2871) der Linken. Darin setzen sich die Oppositionsfraktionen für eine Abschaffung des AsylbLG ein.
Jörg Süshardt, Vertreter der Stadt Dortmund, kritisierte die bisherigen und die geplanten Regelungen zur Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge als zu umständlich. Die Kommunen „spielen gezwungenermaßen Krankenkasse“, denn alle Behandlungen, die nicht akut seien, müssten beantragt werden, dies binde sehr viele Ressourcen in der Verwaltung, betonte er. Thorsten Schönherr von der AOK Bremen/Bremerhaven lobte das „Bremer Modell“, das jeden Asylbewerber mit einer Gesundheitskarte ausstattet. So könnten die Leistungen direkt abgerufen und für die Asylbewerber ein „größtmögliches Maß an Normalität“ ermöglicht werden, sagte Schönherr. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin zählte eine Vielzahl von Fällen auf, in denen Asylbewerbern dringend nötige, zum Teil überlebenswichtige medizinische Behandlungen verwehrt worden seien. „Das darf nicht sein“, sagte er. Bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme hatte Classen geäußert, die vom AsylbLG vorgesehene „Minimalmedizin“ fördere aufgrund unklarer Maßgaben „Behördenwillkür“ und verstoße gegen das Menschenrecht auf Gesundheit. Kerstin Becker vom Deutschen Roten Kreuz betonte, die medizinische Sonderbehandlung von Asylbewerbern führe zu einer oft vermeidbaren „Chronifizierung von Krankheiten“. Eine Integration der Betroffenen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung sei „längst überfällig“, sagte sie.
Die Forderung der Oppositionsfraktionen nach einer sofortigen Integration aller Asylbewerber in das System der Sozialgesetzbücher bewerteten die Experten unterschiedlich. Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betonte, es sei sehr sinnvoll, am bisherigen Prinzip des „Alles unter einem Dach“ festzuhalten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfülle die Anforderungen einer Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums und berücksichtige die besondere Situation von Asylsuchenden, indem der existenznotwendige Bedarf an Geld- und Sachleistungen gesichert werde. Das BAMF warnte in seiner Stellungnahme zugleich davor, dass die Leistungen des AsylbLG nicht dazu dienen dürften, „Anreize für Wanderungsbewegungen“ zu setzen. Auch Verena Göppert vom Deutschen Städtetag warnte vor „gravierenden finanziellen Folgen“, die eine sofortige Integration der Asylsuchenden in das Zweite Sozialgesetzbuch für die Kommunen bedeuten würde. Auch müsse man sich gut überlegen, ob es sinnvoll sei, bei den Betroffenen sofort mit einer arbeitsmarktpolitischen Integration zu beginnen, gab Göppert zu Bedenken. Ihrer Ansicht nach entstünden schon durch die von der Regierung geplante Verkürzung der Wartezeit von 48 auf 15 Monate für den Bezug von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch „erhebliche Mehrkosten vor allem im Gesundheitsbereich“. Während der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag in ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonen, das AsylbLG tauge nicht als Instrument der Zuwanderungspolitik, forderten die Vertreter von DRK, Flüchtlingsrat Berlin und der Stadt Dortmund dagegen eine sofortige Integration der Asylsuchen auch in die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Zweiten Sozialgesetzbuches, um die Integration der Betroffenen zu beschleunigen. Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge hielt den Gesetzentwurf der Bundesregierung statt dessen für eine „sachlich angemessene“ Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2012. Darin hatten die Richter das AsylbLG für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums bezeichnet.
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