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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert einen umfassenden Schutz von sogenannten Hinweisgebern (Whistleblower). In einem Antrag (18/3043) verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesellschaftliche Bedeutung von Hinweisgebern anerkennt und sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützt, nachdem sie auf Missstände zum Beispiel in ihrem beruflichen Umfeld hingewiesen haben. Außerdem soll das Gesetz Whistleblowing als „gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren“, die eine Bedrohung der Interessen anderer oder der Gesellschaft insgesamt darstellen, definieren.
Das Gesetz müsse zum einen Probleme im Arbeits- und Beamtenrecht, im Strafrecht und im Medienrecht lösen, schreibt Die Linke. So sollen unter anderem im Arbeitsrecht ungerechtfertigte Entlassungen und Vergeltungsmaßnahmen wie Strafversetzungen und Mobbing verhindert werden. Dem Arbeitgeber soll ferner die Beweislast obliegen, dass solche Maßnahmen aus anderen Gründen als dem Whistleblowing erfolgten. Bezogen auf das Strafrecht fordert Die Linke, dass auch die Veröffentlichung militärischer oder geheimdienstlicher Informationen möglich sein soll, wenn sie Verletzungen von Menschenrechten, des deutschen und internationalen Rechts betreffen und nach begründeter Einschätzung des Hinweisgebers interne Berichtswege keine Aussicht auf Erfolg versprechen. Das Gesetz soll außerdem die Einrichtung verlässlicher Berichtswege garantieren, unter anderem durch die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für Hinweisgeber und durch die Installierung eines internen Hinweis-Systems in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Schließlich verlangen die Abgeordneten „flankierende“ Maßnahmen wie die Förderung von Zivilcourage, die Aufklärung über Möglichkeiten des persönlichen Engagements und die Gewährung von Asyl für den us-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden. Der Antrag der Linken wird am Freitag, 7. November, in erster Lesung vom Bundestag beraten.
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