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Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages „zwecks Herstellung der Ausschussöffentlichkeit“ (18/3045) vorgelegt. Danach sollen die Beratungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sein. „Die Öffentlichkeit ist hergestellt, wenn der Presse und sonstigen Zuhörerinnen und Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt gestattet wird“, heißt es in der Vorlage. Auch sollen öffentliche Sitzungen nach dem Willen der beiden Oppositionsfraktionen „als Echtzeitübertragung (Livestream) im Internet übertragen werden“. Soweit bestimmte Geheimhaltungsbedürfnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner das Interesse an der öffentlichen Beratung überwiegen, soll der Ausschuss laut Vorlage die Öffentlichkeit „für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben“ ausschließen.
Ferner sollen dem Antrag zufolge die Protokolle öffentlicher Sitzungen und die „zugänglichen Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen sowie alle Ausschussdrucksachen und sonstigen Beratungsunterlagen, die keine Verschlusssachen im Sinne der Geheimschutzordnung sind“, öffentlich zugänglich gemacht und zeitnah im Internet veröffentlicht werden.
In der Begründung verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass der Bundestag öffentlich verhandele, während die Beratungen seiner Ausschüsse bisher grundsätzlich nicht öffentlich seien. Von der seit 1969 geltenden Möglichkeit, Ausschusssitzungen im Einzelfall öffentlich durchzuführen, werde nur selten Gebrauch gemacht. Dies könne „aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des gesamten demokratischen Prozesses nicht hingenommen werden“.
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