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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017, 18/3158) eine öffentliche Anhörung durchführen. Sie wird am Montag, den 24. November 2014, ab 12.00 Uhr im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses stattfinden.
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf nicht nur die Abgabenordnung an den neuen Zollkodex der Europäischen Union anpassen, sondern auch wichtige Änderungen an anderen Steuergesetzen vornehmen. Vorgesehen ist auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Außerdem soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, „die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen“. Neu definiert werden soll der Begriff der ersten Berufsausbildung. Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) soll angehoben werden.
Als Sachverständige sind geladen: Jürgen Brandt (Bundesfinanzhof), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Bauernverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Juristinnenbund, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Martina Hammacher (ThyssenKrupp AG), Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine und Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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