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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Beteiligung an multilateralen Entwicklungsbanken seit 2005 insgesamt der Förderung von 19 Staudammprojekten zugestimmt, die ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro und mehr haben. Hinzu kommen laut Antwort der Bundesregierung (18/3211) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2997) nochmals fünf Staudammprojekte dieser Größenordnung, die über die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und die Europäische Investitionsbank (EIB) gefördert wurden oder werden. Die Projekte leisten nach Darstellung der Bundesregierung „zentrale Beiträge zur Schließung der Elektrizitätsversorgungslücken über erneuerbare Energien“. Die „Energy Gap“ werde von der Mehrzahl der ausleihenden Länder als zentrales Entwicklungshindernis gesehen. Zu den Projekten hätten in den Banken intensive Prüfungs- und Diskussionsprozesse unter Anwendung der jeweils gültigen Safeguards-Systeme stattgefunden.
In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gelten bei der Beurteilung von Staudammprojekten laut Antwort die Empfehlungen der Weltstaudammkommission (WCD) aus dem Jahr 2000 als Richtschnur. Eine weitere Grundlage sei das sogenannte Nachhaltigkeitsprotokoll für Wasserkraft (HSAP), das in den vergangenen Jahren unter Führung des Internationalen Wasserkraftverbandes (IHA), des Worldwide Fund for Nature (WWF) und The Nature Conservancy (TNC) entwickelt worden sei, getragen „von verschiedenen Regierungen aus Entwicklungs- und Industrieländern (darunter auch die Bundesregierung), der Weltbank, privaten Banken, Vertretern der Industrie und sozial- und umweltorientierten NRO“. Das Protokoll greife die von WCD empfohlenen Nachhaltigkeitskriterien auf, erweitere sie durch Erfahrungswerte aus der Praxis und stelle einen Orientierungsrahmen dar, anhand dessen Stärken und Schwächen bezüglich der Nachhaltigkeit eines Projektes bewertet werden können.
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