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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung weist mehrere Vorschläge des Bundesrates zur Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz, 18/3121) zurück. Das teilt sie in einer Unterrichtung (18/3250) mit. Wie die Regierung darin schreibt, schließe sie sich dem Vorschlag des Bundesrates nicht an, die im Gesetz aufgeführten Indikatoren für einen angespannten Wohnungsmarkt zu streichen. Ebenfalls abgelehnt wird der Vorschlag, die Verpflichtung zu streichen, in der Begründung der Rechtsverordnung darzulegen, welche Maßnahmen die Landesregierung in dem jeweils bestimmten Gebiet zur Behebung des Wohnungsmangels ergreifen wird. Auch abgewiesen wird die Bitte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit durch Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete bundesweit einheitliche energetische Merkmale stärker berücksichtigt werden können. Prüfen wolle die Bundesregierung hingegen den Vorschlag des Bundesrates, im Gesetzestext stärker zu verdeutlichen, dass bei Modernisierungsmaßnahmen eine höhere Miete nur „vereinbart werden darf“.
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