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Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Die Linke will chronisch kranke Menschen und Menschen mit Pflegebedarf gegen Diskriminierung besser schützen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3315) vorgelegt. In diesem schreibt die Fraktion, dass, anders als in vielen anderen Ländern Europas, in Deutschland Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustandes nicht ausdrücklich Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes seien. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) helfe zwar, es weise aber noch zahlreiche Lücken auf. So fehle eben ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke und Pflegebedürftige. Mit einer Änderung des AGG wollen die Abgeordneten diese Diskriminierungsschutzlücke schließen. Damit erfolge auch die „längst überfällige“ Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sowie der für Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention, schreiben die Abgeordneten weiter.
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