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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für eine verbesserte Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Wahlhelfers aus. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Innern als Material zu überwiesen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Vorlage wird auch eine Erhöhung des sogenannten Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer gefordert.
Zur Begründung der Eingabe verwiesen die Petenten darauf, dass es zunehmend schwieriger werde, Freiwillige für das Ehrenamt des Wahlhelfers zu gewinnen. Dies liege zum einen an der sehr geringen Aufwandsentschädigung sowie zum anderen an der fehlenden oder unzureichend kommunizierten Anerkennung und Wertschätzung durch die politischen Repräsentanten. Die Petenten machen zugleich deutlich, dass es nicht darum gehe, mit diesem Ehrenamt Geld zu verdienen. Angesichts der Tatsache, dass die von den Wahlhelfern aufzubringende Zeit bei mindestens zwölf Stunden - teils sogar deutlich länger - liege, solle das Erfrischungsgeld lediglich als Aufwandsentschädigung dienen.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, kann derzeit den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag gemäß Paragraf 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro gewährt werden. Der Betrag sei 2008 von seinerzeit 16 Euro angehoben worden. Aus Sicht des Petitionsausschusses sollte nun geprüft werden, ob eine „moderate Erhöhung“ des seit 1989 erst einmal angehobenen Erfrischungsgeldes in Betracht käme, „um zumindest die Inflationsrate auszugleichen“. Wie schon die Petenten so stellt auch der Petitionsausschuss fest, dass ein vollständiger finanzieller Ausgleich des mit dem Einsatz als Wahlhelfer verbundenen Zeitaufwandes „weder haushälterisch in Betracht kommt, noch dem Charakter eines Ehrenamtes gerecht würde“. Das Erfrischungsgeld solle lediglich den mit dem staatsbürgerlichen Engagement einhergehenden Verpflegungsaufwand reduzieren.
Nach Ansicht des Ausschusses kann dies dazu beitragen, dem schon länger zu beobachtende Phänomen, dass es immer schwerer fällt, qualifizierte Personen für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe zu gewinnen, entgegenzuwirken. Gleichzeitig sprechen sich die Abgeordneten für eine Stärkung und Verbesserung der Anerkennungskultur aus, die das bürgerschaftliche Engagement - wie etwa die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlhelfers - in angemessener Weise wertschätzt und attraktiv gestaltet.
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