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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung spricht sich gegen einen Erhöhung des Streitwerts bei Bagatellverfahren auf 10.000 Euro aus. Das geht aus einer Unterrichtung (18/3385) hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat.
Bisher liegt die obere Streitwertgrenze bei Bagatellverfahren bei 2.000 Euro. Die Europäische Kommission wolle die Obergrenze im Zuge der Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen auf 10.000 Euro erhöhen, führt die Bundesregierung in der Unterrichtung aus. Schon der Bundestag habe sich dafür ausgesprochen, die Streitwertgrenze unangetastet zu lassen. Nach deutschen Verständnis handele es sich bei über 2.000 Euro nicht mehr um geringfügige Forderungen. Zudem würde eine erhebliche Anzahl an Rechtsstreitigkeiten nicht mehr unter den Anwaltszwang fallen. Die Bundesregierung stimme nun mit der Position des Bundestages überein, heißt es in der Unterrichtung. Eine Erhöhung des Streitwerts senke den Verfahrensstandard. Forderungen bis 10.000 Euro seien nach deutschem Verständnis „in der Tat keine Bagatellforderungen“. Streitigkeiten in dieser Höhe könnten für Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen eine „existenzielle Bedeutung“ verlangen. Weiterhin liege die im nationalen Prozessrecht verankerte Bagatellgrenze bei nur 600 Euro. Da im europäischen Verfahren auch keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung bestehe, kollidierten die Pläne auch mit dem Anwaltszwang an landgerichtlichen Verfahren in Deutschland.
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