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Berlin: (hib/JBB) Die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, den 17. Dezember. Die insgesamt sieben eingeladenen Sachverständigen sollen Stellung nehmen zu einem Gesetzentwurf (18/3007) der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses sowie einem Antrag (18/3150) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der dazu aufruft, Hasskriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen und den Straftatbestand der Volksverhetzung zu überarbeiten. Die Sitzung findet um 16 Uhr im Saale 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages statt.
Die eingeladenen Experten sind Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Jürgen Konrad von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Rolf-Uwe Kurz von der Staatsanwaltschaft Potsdam, Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt aus Dortmund, Henning Rosenau von der Universität Augsburg sowie Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt aus Berlin und Ralf Wehowsky, Bundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich per E-Mail mit Angaben von Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim Rechtsausschuss (rechtsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
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