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Berlin: (hib/STO) Um „Aktivitäten des V-Mannes ,Tarif des Bundesamtes für Verfassungsschutz und seine V-Mann-Führer“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3425) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3224). Wie die Bundesregierung darin unter anderem ausführt, ließe die Beantwortung der Frage nach den Umständen der Anwerbung und den Aufträgen von „Tarif“ indirekt Rückschlüsse auf Erkenntnisstand und Aufklärungsbedarf des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu bestimmten Personen beziehungsweise Gruppierungen der rechtsextremistischen Szene zu.
„Ein Bekanntwerden würde die betroffenen Personen beziehungsweise Gruppierungen in die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu treffen und zudem die Möglichkeit der Enttarnung weiterer Quellen erleichtern“, schreibt die Bundesregierung weiter. Für das BfV „würde dies zu Erkenntnisverlusten führen und hätte bei Quellenenttarnungen aufwändige Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben von V-Leuten zur Folge“. Eine Beantwortung der Frage müsse daher zum Schutz von Leib und Leben aktuell für V-Leute des BfV und zur Gewährleistung der Auftragserledigung durch das Bundesamt unterbleiben.
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