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Berlin: (hib/PK) Mit der Entschädigung von Frauen, die in der DDR verseuchte Blutkonserven erhalten haben, befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3526). Den Angaben zufolge wurden zwischen August 1978 und März 1979 in der DDR mehrere Tausend Frauen bei einer sogenannten Anti-D-Prophylaxe, die Blutgruppen-Komplikationen in der Schwangerschaft verhindern sollte, mit Hepatitis-C-Viren (HCV) angesteckt.
Zwar seien im Jahr 2000 mit dem Anti-D-Hilfe-Gesetz (AntiDHG) bereits gewisse Entschädigungen für die betroffenen Frauen beschlossen worden, so etwa Heil- und Krankenhausbehandlungen, die Gewährung von Renten und Einmalzahlungen. Jedoch werde bei der Höhe der Entschädigung ausgesprochen restriktiv vorgegangen, beklagen die Abgeordneten. Völlig unzureichend berücksichtigt würden auch die vielfältigen mittelbaren Schäden infolge der Hepatitis C. Zu den sogenannten extrahepatischen Symptomen gehören etwa Schlafstörungen, chronische Müdigkeit, Kopfschmerzen und Depressionen.
Die Linksfraktion fragt nun konkret nach der Zahl der damals betroffenen Frauen, den bisher gezahlten Entschädigungen sowie den gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einer HCV-Infektion.
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