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Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes (18/6090) in geänderter Fassung mit großer Mehrheit zugestimmt. Für den Nachtragsetat stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; Die Linke votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro steigen. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 dafür insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten. Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen. Weitere fünf Milliarden Euro sollen in eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes fließen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Gespeist werden soll diese Rücklage aus den in diesem Jahr zu erwartenden Überschüssen im Bundeshaushalt.
Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes für dieses Jahr ist zudem eine Zuwendung von 1,3 Milliarden Euro für den "Energie- und Klimafonds" enthalten. Außerdem sollen 2015 für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Fonds fließen. Neben den Überschüssen in diesem Jahr erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen unter anderem aus den Erlösen aus der Versteigerung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro und geringere Zinsausgaben. Daher müssen laut Nachtrag trotz der Mehrausgaben in diesem Jahr keine neuen Kredite aufgenommen werden.
Bei den Beratungen wurden unter anderem Mittel für humanitäre Maßnahmen im Ausland , für das Bundeskriminalamt, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhöht.
Die Sprecher der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass mit dem Nachtragshaushalt auch sichergestellt werde, dass der Bund Liegenschaften für Flüchtlinge und Asylsuchende mietzinsfrei zur Verfügung stellen könne. Die Herstellungskosten für diese Liegenschaften würden komplett vom Bund übernommen. Außerdem könnten nun Liegenschaften des Bundes unterhalb des Verkehrswertes verkauft werden. Wichtig sei, dass dies alles könne ohne neue Schulden umgesetzt werde.
Die Linksfraktion entgegen sah bei der "Schwarzen Null" noch viele Unwägbarkeiten. Angesichts der dramatischen Lage bei den Kommunen forderten sie noch mehr Mittel für diese zur Verfügung zu stellen. Die Grünen begründeten ihre Enthaltung damit, dass viele Punkte im Nachtragsetat gut seien, vieles sei aber noch nicht ausreichend.
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