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Berlin: (hib/AHE) Die nigerianische Regierung bekennt sich zu Rechtsstaat und Menschenrechten; bei der Umsetzung internationaler Verpflichtungen kommt es nach Darstellung der Bundesregierung aber zu Verzögerungen. Wie es in ihrer Antwort (18/3664) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt, seien in den Großstädten des Landes Meinungs- und Pressefreiheit, Religions-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weitgehend gewährleistet, Menschenrechtsverletzungen würden von der Zivilgesellschaft und den Medien regelmäßig kritisiert. Die Arbeitsbedingungen für Journalisten seien jedoch außerhalb urbaner Zentren oft schwierig, ihre Arbeit werde auch von den Sicherheitskräften behindert.
Die Menschenrechtssituation sei insbesondere im Norden Nigerias und in Folge der Übergriffe der islamistischen Terrorgruppe „Boko Haram“ aber auch der Sicherheitskräfte angespannt und verschlechtere sich. Seit Erklärung des Ausnahmezustands in drei Bundesstaaten, in denen „Boko Haram“ vor allem agiere, gingen die Sicherheitskräfte mit großer Härte gegen diese vor. Menschenrechtsverletzungen durch exzessive Gewalt, insbesondere durch „Boko Haram“, seien verbreitet. Übergriffe der Sicherheitskräfte würden bisher nur selten strafrechtlich verfolgt. Die Zahl extralegaler Tötungen durch Sicherheitskräfte im ganzen Land werde von der Nigerianischen Menschenrechtskommission auf 2.500 im Jahr geschätzt.
Zwar werde die Religionsfreiheit von der Verfassung gewährleistet. „Allerdings ist sie de facto durch den terroristischen Islamismus wesentlich beeinträchtigt. In den von Boko Haram eingenommenen Gebieten im Nordosten berichten Augenzeugen und Repräsentanten der verschiedenen christlichen Denominationen von systematischen Zerstörungen von Kirchen, Zwangsislamisierung, Tötung oder Vertreibung von Christen“, schreibt die Bundesregierung. In Anwendung der Sharia würden zudem in den zwölf nördlichen Bundesstaaten von Gerichten Körperstrafen verhängt, Todesstrafen und Amputationen würden dort jedoch nicht vollstreckt.
In ihrer Propaganda habe die „Boko Haram“ wiederholt Bezug auf den IS genommen. „Einen Anschluss oder Treueschwur hat es bisher jedoch nicht gegeben“, schreibt die Bundesregierung. Auch Informationen zu Beziehungen zur somalischen Al-Schabab lägen nicht vor. „Boko Haram“ finanziere sich vornehmlich durch kriminelle Aktivitäten, etwa Lösegeldzahlungen und Überfälle - auch in den Nachbarländern Kamerun, Niger und Tschad. Durch die Ausrufung eines „Kalifats“ versuche „Boko Haram“ seinen Einflussraum zu konsolidieren, sich staatliche Funktionen anzumaßen und seine Terrorherrschaft religiös zu legitimieren.
„Die Bundesregierung weist in allen bilateralen Gesprächen, die Sicherheits- und Menschenrechtsfragen berühren, die nigerianische Seite darauf hin, dass der Terrorismus von Boko Haram mit einem ganzheitlichen Ansatz bekämpft werden muss, und dass die nigerianische Regierung neben der rein militärischen Bekämpfung Programme entwickeln und umsetzen muss, die auch die wirtschaftlichen, sozialen und interreligiösen Probleme und die grundlegenden Probleme des nigerianischen Bildungssystems angehen“, heißt es weiter.
Deutschland unterstütze Nigeria zudem im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit den Schwerpunkten Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und erneuerbare Energien beziehungsweise Energieeffizienz. Der Fokus liege auf den Herausforderungen der Armutsbekämpfung, des Wirtschaftswachstums und des Klimaschutzes. Für 2015 seien dafür insgesamt rund 17 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung plant zudem, Nigeria durch Kooperation im Bereich Polizeizusammenarbeit (unter anderem. Tatortsicherung, Forensik, Menschenrechtsschulung) und Grenzverwaltung im Kampf gegen „Boko Haram“ zu unterstützen. Der Beginn eines entsprechenden Projekts im Bereich Grenzverwaltung sei im Frühjahr 2015 geplant. Vorgesehen sei darüber hinaus ab Anfang 2015 die Förderung eines Projektes zur psycho-sozialen Betreuung von Opfern von „Boko Haram“. Die Betreuung soll rund 10.000 Menschen zu Gute kommen, die in Vertriebenenlagern leben.
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