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Berlin: (hib/HLE) Auf einen Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) soll verzichtet werden. Die Bundesregierung solle sich unverzüglich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zu diesem Mechanismus berücksichtigt würden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3747), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt. Die große Bandbreite unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die an der Konsultation teilgenommen hätten, sowie die hohe Zahl von Einzelteilnehmern unterstreiche die Bedeutung dieses „sehr eindeutigen Ergebnisses des Konsultationsverfahrens“. Die Fraktion fordert: „Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bewertung des Investitionsschutzkapitels in TTIP durch die politischen Institutionen nicht bis zum Ende der TTIP-Verhandlungen vertagt wird, sondern zeitnah und klar politzische Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis gezogen werden.“
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