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Berlin: (hib/HLE) Eine kalte Progression bei der Einkommensteuer hat es im Jahr 2014 nicht gegeben. Dies teilt die Bundesregierung in dem von ihr als Unterrichtung vorgelegten „Ersten Steuerprogressionsbericht“ (18/3894) mit. „Im Jahr 2014 hat die niedrigere Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrages zu Jahresbeginn dazu geführt, dass in diesem Jahr keine zusätzliche kalte Progression entstanden ist“, schreibt die Regierung in dem Bericht. Im Jahr 2013 habe das Volumen der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640 Millionen Euro gelegen.
In diesem Jahr werden bei einer angenommenen Inflationsrate von einem Prozent Steuermehreinnahmen durch die kalte Progression von 690 Millionen Euro erwartet. 2016 würde dieser Betrag auf 800 Millionen Euro steigen. Bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent würden die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 1,8 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 1,95 Milliarden Euro liegen. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent würden die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 2,92 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 3,1 Milliarden Euro liegen.
Die jährliche Belastung des einzelnen Steuerzahlers durch die kalte Progression soll in diesem Jahr je nach Inflationsrate bei 17 Euro (ein Prozent Inflationsrate), 45 Euro (1,5 Prozent Inflationsrate) oder 73 Euro (zwei Prozent Inflationsrate) liegen. Für 2016 lauten die entsprechenden Werte 20 Euro, 49 Euro und 78 Euro.
Die Bundesregierung definiert die kalte Progression wie folgt: „Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbesteuerung kommt. Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit.“
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