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Berlin: (hib/AHE) Die Republik Moldau hat nach dem Sieg des proeuropäischen Lagers bei den Wahlen im November 2014 aus Sicht der Bundesregierung die Chance, die notwendigen Reformbemühungen fortzusetzen - zur Verwirklichung der im Assoziierungsabkommen mit der EU gemeinsam festgelegten Ziele. „Die Bundesregierung ist überzeugt, dass dies der beste Weg hin zu stabiler Demokratie und prosperierender Wirtschaft in der Republik Moldau ist“, heißt es in einer Antwort (18/3790) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3624). „Einzelne kritische Einschätzungen“ von internationalen Wahlbeobachtern - etwa ein Mangel an Transparenz für die Kriterien bei der Einrichtung von Wahllokalen im Ausland - bieten aus Sicht der Bundesregierung „Anlass zu einer gewissen Sorge“. Gleichwohl hätte die OSZE in ihrer vorläufigen Bewertung die Abstimmung als „gut organisiert und friedlich“ charakterisiert. Der abschließende Bericht der Internationalen Wahlbeobachtermission liege noch nicht vor.
Drohungen Russlands im Zusammenhang mit der EU-Annährung Moldaus - unter anderem mit beschränkten Handelsembargos - hält die Bundesregierung für „nicht akzeptabel“. Sie würden „erhebliche Zweifel“ an der Relevanz der von russischer Seite angeführten Sachgründe zum Einfuhrstopp für bestimmte moldauische Produkte wecken. Russland habe „im engen zeitlichen Zusammenhang“ zur Ratifikation des EU-Freihandelsabkommens ein Einfuhrverbot für Obst aus Moldau erlassen. Offiziell sei das Verbot mit angeblich festgestelltem Schädlingsbefall begründet worden.
Darüber hinaus sieht nach Auskunft der Bundesregierung das Assoziierungsabkommen zwischen EU und Moldau unter anderem „eine Intensivierung von Dialog und Zusammenarbeit insbesondere zu Fragen der Konfliktprävention und Krisenbewältigung, regionaler Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle vor“. Mit der Zusammenarbeit sollen „Konvergenz und Wirksamkeit der Politik unter Nutzung bilateraler, internationaler und regionaler Foren“ verstärkt werden. Eine darüber hinausgehende „Koordinierung der militärischen Politik“ sehe das Abkommen nicht vor, schreibt die Bundesregierung.
Die Nato-Außenminister hätten sich auf eine Reihe praktischer Maßnahmen zur Unterstützung der Republik Moldau „innerhalb des Rahmens der bestehenden Partnerschaft zwischen der Nato und der Republik Moldau“ verständigt. Dazu gehöre die Schaffung eines Nato-Verbindungsbüros, soweit von der Regierung Moldau gewünscht. Bislang sei die moldauische Regierung auf dieses Angebot nicht eingegangen. Die Bundesregierung betont, dass eine EU-Beitrittsperspektive im Rahmen der Östlichen Partnerschaft „weiterhin nicht vorgesehen“ ist.
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