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Berlin: (hib/AHE) Die deutsche Unterstützung der Kurdischen Autonomieregion im Irak im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3828). Die Abgeordneten berufen sich darin auf Berichte von Presse und Nichtregierungsorganisationen, die auf Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger der kurdischen Autonomieregion hinweisen. „Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak gibt es zunehmende Berichte über Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen des Völkerrechts und Kriegsverbrechen durch Truppen der zentralirakischen Regierung, schiitischer Milizen, aber auch durch nordirakische Einheiten der Peschmerga“, schreiben die Fragesteller.
Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, „auf welcher Ebene und von welchen Mitgliedern der Bundesregierung welche Berichte wann bei Gesprächen mit der kurdischen Regionalregierung erörtert“ worden sind und ob die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten Teil der Endverbleibserklärung ist, die von der kurdischen Regionalregierung vor Erhalt der deutschen Waffenlieferungen im Jahr 2014 unterzeichnet wurde. Weitere Fragen zielen auf „Zerstörungen in der mehrheitlich sunnitisch-arabisch bewohnten Stadt Barzanke im Zuge der Rückeroberung durch nordirakische Peschmerga“ und auf die Haftbedingungen von Mitgliedern beziehungsweisen Terrorverdächtigen des IS in der kurdischen Autonomieregion. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche Waffen bei der erneuten Anfrage der kurdischen Regionalregierung Ende 2014/Anfang 2015 in welcher Menge aus Deutschland erbeten worden seien und welche Vorsichtsmaßnahmen unternommen würden, „um zu verhindern, dass möglicherweise an Kriegsverbrechen beteiligte Personen durch Angehörige der Bundeswehr ausgebildet werden“.
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