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Berlin: (hib/HLE) Der steuerliche Grundfreibetrag ist in diesem und auch im Jahr 2016 niedriger als das sächliche Existenzminium. Somit muss der Grundfreibetrag erhöht werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3893) vorgelegten Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht) hervor.
Für 2015 wird das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden mit 8.472 Euro angegeben. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt dagegen nur 8.354 Euro. Für 2016 wird das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden mit 8.652 Euro angegeben. Das sächliche Existenzminimum eines Kindes beträgt nach Angaben der Regierung in diesem Jahr 4.512 und im nächsten Jahr 4.608 Euro. Der steuerliche Freibetrag macht 4.368 Euro aus. Bei Kindern tritt noch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.640 Euro hinzu.
„Aufgrund der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Erhöhung des Freibetrages für das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen (Grundfreibetrag) und eines Kindes (Kinderfreibetrag) wird die Bundesregierung gesetzgeberisch aktiv werden“, wird versichert. Die notwendigen Anpassungen in den Familienleistungen würden bis Ende März 2015 in der Bundesregierung abgestimmt.
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