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Berlin: (hib/STO) Mehrere Fälle versuchter schwerer Brandstiftung in Berlin und an den Tatorten vorgefundene Flugblätter mit der Bezeichnung „DWB - Deutsche Widerstandsbewegung“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3641). Wie daraus hervorgeht, wurden bislang drei solcher Taten bekannt, die aufgrund der Flugblätter in einem Zusammenhang stehen dürften.
Dabei handelt es sich den Angaben zufolge im ersten Fall um versuchte schwere Brandstiftung an der CDU-Bundesgeschäftsstelle am 25. August 2014. Ein unbekannte oder mehrere unbekannte Täter warfen laut Vorlage einen Brandsatz in die Nähe des Mauerwerks der CDU-Bundesgeschäftsstelle. Die Flammen seien kurze Zeit später von allein erloschen, die Fassade und der Gehweg seien verrußt worden.
Im zweiten Fall warf ein mutmaßlich männlicher Täter am 29. September einen Brandsatz auf einen Seiteneingang des Bundestagsgebäudes, heißt es in der Antwort weiter. Der Brandsatz sei am Sicherheitsglas der Tür abgeprallt und kurze Zeit später von selbst erloschen. Schäden am Gebäude seien dabei nicht entstanden.
Der dritte Fall ereignete sich der Regierung zufolge am 24. November 2014. Ein unbekannter Täter sei in den umfriedeten Innenhof des Paul-Löbe-Haus eingedrungen, habe eine Fensterscheibe beschädigt und einen Brandsatz entzündet, der nach kurzer Zeit von allein erloschen sei. Weitere Schäden am Gebäude seien dabei nicht entstanden.
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Verfasser der Flugblätter dem intellektuellen Rechtsextremismus zuzurechnen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Ungewöhnlich sei jedoch, „dass Tat und Tathintergrund nicht kongruent sind“. Durch den Text der Flugblätter werde der Eindruck erweckt, dass es sich beim Verfasser um eine Person handelt, die sich intellektuell mit politischen Themen auseinandersetzt. Die Brandanschläge wiederum seien als Gewaltanwendung eher einem aktionistisch ausgerichteten Personenspektrum zuzurechnen.
Nach bislang vorliegenden Informationen handele es sich bei der „Deutschen Widerstandsbewegung“ nicht um eine neonazistische Gruppierung, schreibt die Regierung. Auch beinhalteten die Flugblätter der „Deutschen Widerstandsbewegung“ keine Bezüge zum historischen Nationalsozialismus oder dessen Ideologieelementen.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat der Generalbundesanwalt zur Gewinnung von weiteren Erkenntnissen am 30. September einen Beobachtungsvorgang angelegt. Bislang lägen jedoch „noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründende Straftaten, namentlich die Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung“ vor.
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