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Berlin: (hib/ROL) Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 8. Mai 2014 über die Studienanfänger bis 2020 gibt Bund und Ländern Planungssicherheit, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3958). Mit der Zugrundelegung der aktuellen KMK-Vorausberechnung für die dritte und abschließende Programmphase hätten Bund und Länder erneut ihre Haushaltsplanungen angepasst, um ein ausreichendes Studienangebot zu ermöglichen. Die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sehe einen Ausgleich von Ansprüchen zwischen den Ländern vor, die aus einer Abweichung zwischen den auf Basis der KMK-Vorausberechnung 2014 erwarteten Zahlen und den statistisch nachgewiesenen Zahlen zusätzlicher Studienanfänger resultiert. Damit werde im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam zu finanzierenden Studienangebots die nötige Flexibilität sichergestellt.
Die Grünen hatten ihrer Kleinen Anfrage (18/3758) wissen wollen, wie die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes sich auf die Wissenschaftspakte - Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Exzellenzinitiativeauswirken - auswirken und welche Konsequenzen die Bundesregierung mit den Ländern aus der neuen Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung in dieser Wahlperiode ziehen will.
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