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Berlin: (hib/HLE) Mit den geplanten Verbesserungen beim Anlegerschutz befasst sich der Finanzausschuss am Montag, den 23. Februar 2015, in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen. Im Mittelpunkt steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786). Die zweistündige Anhörung beginnt um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Centrum für Europäische Politik, Deutsche Bundesbank, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, EBA European Banking Authority, Professor Wolfgang Gerke (Bayerisches Finanz Zentrum), Verband der Auslandsbanken in Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wie es in der Vorlage heißt, sollen Sparer besser geschützt werden und nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Im Entschädigungsfall sollen Spareinlagen innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Auch soll der Anlegerschutz in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut hinaus ausgeweitet werden. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.
Laut Gesetzentwurf müssen alle Banken in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügen und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit sind. Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg. Allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken künftig als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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