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Berlin: (hib/STO) Um „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3964) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3802). Zur Frage, wie viele Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte beziehungsweise geplante oder im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte es im vierten Quartal des vergangenen Jahres gab, schreibt die Bundesregierung darin, dass ihr mit Stand vom 14. Januar Erkenntnisse zu insgesamt 75 politisch motivierten Delikten in diesem Zeitraum vorliegen, „bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war“. Davon entfielen 67 Taten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Zu 16 Taten konnten der Antwort zufolge 19 Tatverdächtige ermittelt werden. Sechs Menschen seien bei den begangenen Gewaltdelikten im vierten Quartal 2014 verletzt worden.
Für das erste Quartal des vergangenen Jahres listet die Regierung in der Antwort 36 entsprechende Sachverhalte auf, für das zweite Quartal 34 und für das dritte Quartal 38. Im ersten Quartal konnten danach zu elf Taten 26 Tatverdächtige ermittelt werden. Im zweiten Quartal seien es bei elf Fällen 17 Tatverdächtige gewesen. Im dritten Quartal seien bei 14 Fällen 21 Tatverdächtige ermittelt worden. „Im Jahr 2014 wurden neun Personen verletzt“, heißt es in der Vorlage weiter.
Wie die Bundesregierung ferner darlegt, liegen ihr für das vierte Quartal 2014 Erkenntnisse zu insgesamt 129 Straftaten vor, „die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen“. Davon entfielen 64 Straftaten auf die politisch links motivierte Kriminalität und 45 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, während sieben Ereignisse „dem Phänomenbereich Ausländer“ und 13 Ereignisse keinem Phänomenbereich zugeordnet worden seien. Die „Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten“ erstreckten sich auf 27 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, drei gefährliche Körperverletzungen, drei Körperverletzungen, drei Landfriedensbrüche, zwei besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs, zwei Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zwei Beleidigungen, eine Sachbeschädigung, eine Volksverhetzung und einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Für das gesamte Jahr 2014 liegen den Angaben zufolge Erkenntnisse zu insgesamt 194 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfielen 98 Straftaten auf die politisch links motivierte Kriminalität und 69 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. „Zehn Ereignisse wurden dem Phänomenbereich Ausländer zugeordnet und 17 Ereignisse konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten erstreckten sich auf 34 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, acht Volksverhetzungen, fünf Beleidigungen,
fünf Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
vier Landfriedensbrüche, drei gefährliche Körperverletzungen, drei Körperverletzungen, zwei Sachbeschädigungen, zwei besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs, eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Die Bundesregierung verweist zugleich darauf, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Berichtszeitraumes 2014 der 31. Januar 2015 sei und sich somit die Zahlen durch Nacherfassungen oder Korrekturen noch ändern könnten.
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