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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, die „Substanz des Vorschlages“ der Open Working Group (OWG) zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDG) in seiner Gesamtheit zu erhalten. Die Agenda, auf die sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen im September dieses Jahres einigen will, solle ambitioniert ausgestaltet werden, „um den notwendigen Wandel in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung einer ausgewogenen Integration aller drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial) global und national voranzutreiben“, schreibt die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung vorliegenden Positionierung zum SDG-Verhandlungsprozess (18/3604). Zudem setze sich die Bundesregierung dafür ein, „dass die zukünftigen Ziele messbar und quantifizierbar sind, soweit es der Charakter des jeweiligen Ziels zulässt“. Die Agenda solle explizit der Friedensentwicklung dienen, gute Regierungsführung stärken, Gleichberechtigung der Geschlechter gewährleisten und in den universellen Menschenrechten und Menschenrechtsprinzipien verankert sein.
Zu den deutschen Beiträgen zur Umsetzung der Post 2015-Agenda zählt die Bundesregierung unter anderem Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Ernährungssicherung und zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft, Anstrengungen zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Biodiversität, der Einsatz für die Etablierung „nachhaltiger Konsum und Produktionsmuster“ weltweit, die Stärkung und den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen sowie das deutsche Ziel, die Emission von Treibhausgasen bis 2020 um bis zu 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Die Bundesregierung wertet den Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu: Zum einen durch die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen in Entwicklungsländern etwa mit Erleichterungen bei Krediten, zum anderen durch eine „Veränderung von Anreizstrukturen, Rahmenbedingungen und Regulierungen“, durch die private Mittel stärker in Investitionen für nachhaltige Entwicklung gelenkt werden können. „Öffentliche Finanzierung kann als Katalysator für private Finanzierung fungieren“, schreibt die Bundesregierung. Akzente will die Bundesregierung auch weiterhin mit der Förderung menschenwürdiger Arbeit - etwa durch die Aufnahme der ILO-Kernarbeitsnormen in EU-Handelsabkommen - und mit der Förderung von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit setzen. Thema ist auch die Reduzierung von Agrarexportsubventionen: „Im Sinne der Kohärenz zwischen Agrar-, Handels- und Entwicklungspolitik setzen wir uns dafür ein, dass auf Ebene der EU-Agrar- und Handelspolitik sowie auf multilateraler Ebene handelsverzerrende Subventionen, zum Beispiel an die Produktionsmenge gekoppelte Zahlungen an Landwirte, abgebaut werden.“ Schwerpunkte setzt die Bunderegierung zudem unter anderem in den Bereichen Inklusion, Gleichberechtigung und bei der Verwirklichung der Menschenrechte. „Wir sind uns unserer Vorreiterrolle und Verantwortung bewusst“, schreibt die Bundesregierung. Man wolle sich auch im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft für einen ambitionierten Abschluss des Post- 2015-Verhandlungsprozesses einsetzen.
Die nationale Umsetzung dieser Agenda werde gemeinsame Anstrengungen in allen Politikfeldern- auf Bundesebene genauso wie auf Ebene der Länder und Gemeinden - sowie möglichst vieler gesellschaftlicher Akteure erfordern. Sie müsse sich in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung einfügen. „Auch ist eine tragfähige Haushalts- und Finanzpolitik selbst ein wesentliches Element der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet; dies verlangt die Aufstellung ausgeglichener Haushalte durch Bund, Länder und Kommunen und, in einem weiteren Schritt, den kontinuierlichen Abbau des Schuldenstandes“, schreibt die Bundesregierung.
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