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Berlin: (hib/PK) Mit dem sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (18/4095) hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein zentrales Reformvorhaben in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz sollen medizinische Versorgungslücken in strukturschwachen Gebieten geschlossen und die Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner verbessert werden. Zudem sieht der Entwurf Terminservicestellen vor, um eine schnellere Vergabe von Facharztterminen zu gewährleisten. Teil des Gesetzes ist auch eine entschärfte Regressregelung für Hebammen, um die kostspieligen Berufshaftpflichtprämien dieser Berufsgruppe einzudämmen.
Mit neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen unterversorgte ländliche Gebiete gestärkt und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduziert werden. So sollen künftig Arztpraxen in überversorgten Regionen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies unter Versorgungsaspekten sinnvoll erscheint. Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen.
Die Terminservicestellen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden müssen, sollen sicherstellen, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Mit einer überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie soll zudem die Versorgung auf diesem Gebiet verbessert werden. Vereinfacht wird die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), in denen zumeist Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung zusammen arbeiten. Die Kommunen sollen mit der möglichen Gründung solcher Zentren aktiv in die verbesserte Versorgung einbezogen werden.
Vor bestimmten Operationen, die besonders häufig empfohlen werden, dürfen Patienten künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen. So sollen teure und unnötige Eingriffe besser verhindert werden. Krankenhäuser sollen außerdem stärker in die ambulante Betreuung der Patienten einbezogen werden.
Um eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen weiter zu gewährleisten, werden Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflich tätigen Geburtshelferinnen beschränkt.
Versicherte sollen künftig außerdem einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an erhalten, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt.
Schließlich wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Fonds zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen geschaffen. Für den Fonds sollen zwischen 2016 und 2019 jährlich jeweils 300 Millionen Euro von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.
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