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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Kleinanlegerschutz beschlossen. Sie soll am Montag, den 16. März 2015, stattfinden. Außerdem beschloss das Gremium, die Gesellschaft für deutsche Sprache in die weitere Ausformulierung des Entwurfs des Kleinanlegerschutzgesetzes (18/3994) einzubeziehen. Damit soll erreicht werden, dass der Gesetzestext allgemeinverständlicher wird.
In der Debatte des Ausschusses über das Gesetz teilte die Bundesregierung mit, dass sie die Vorschläge des Bundesrates zu Gunsten von Bürgerenergiegenossenschaften für nicht mit dem Europarecht vereinbar hält. Die Länder wollen erreichen, dass diese Genossenschaften von den im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen umfangreichen Informationspflichten ausgenommen werden. Das ist nach Angaben der Regierung nicht möglich, weil das EU-Recht keine Unterschiede zwischen der Rechtsform von Kapitalanlagegesellschaften zulässt. Eine Lösungsmöglichkeit könnte darin bestehen, dass die Prospektpflichten für bestimmte Geldanlagen, zum Beispiel in erneuerbare Energieerzeugung, von Prospektpflichten ausgenommen werden. Die Linksfraktion sprach sich in diesem Zusammenhang für eine „Prospektpflicht light“ aus, was allerdings der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht gefiel. Die verlangte mehr Transparenz bei Finanzprodukten.
Auch die SPD-Fraktion sprach sich für Lösungen für Genossenschaften auch im Wohnungsbau und für neue Finanzierungsmodelle wie die Schwarmfinanzierung aus. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Vorschlag der Linksfraktion, eine inhaltliche Prüfung von Finanzangeboten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vornehmen zu lassen, ab. Eine „Ampel“ für Finanzangebote würde eine Sicherheit suggerieren, die die BaFin nicht leisten könne.
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