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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz Regelungen zu verankern, die den in der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehenen Vorrang des Kindeswohls verbindlich festlegen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/4185) spricht sie sich zudem dafür aus, die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten auf 18 Jahre heraufzusetzen, Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Altersfestlegung durch Behörden zu schaffen und medizinisch umstrittene Verfahren der Altersfeststellung auszuschließen. Die Altersfestsetzung müsse beim zuständigen Vormundschafts- beziehungsweise Familiengericht angesiedelt werden. Nach dem Willen der Linksfraktion soll darüber analog zur Dublin-III-Verordnung im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht ein erweiterter Familienbegriff verankert werden, so dass bei Entscheidungen zu Vormundschaften im Sinne des Kindeswohls und der Familieneinheit auch die Beziehungen zu erwachsenen Geschwistern oder anderen Verwandten gewahrt werden.
Nach Ansicht der Linksfraktion werden unbegleitete Flüchtlingskinder in Deutschland nicht immer gemäß der UN-Kinderrechtskonvention aufgenommen, geschützt, betreut und gefördert. So würden die Altersangaben von Flüchtlingen trotz Vorlage amtlicher Dokumente oft angezweifelt und Jugendliche zu Erwachsenen erklärt. Dabei würden immer wieder umstrittene Altersfeststellungsverfahren angewendet.
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