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Berlin: (hib/MIK) Für die Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/4186) ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorlegen, der dem Wohl der Allgemeinheit bei Verkehrsangeboten des Schienenpersonenfernverkehrs Rechnung tragen soll. Weiter soll der Bund darin den Mindestumfang für den Gewährleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr festlegen. Schließlich fordert die Fraktion unter anderem, dass die Finanzierung der Verkehrsdurchführungsverträge im Bundeshaushalt sichergestellt wird.
Der Schienenpersonenfernverkehr in Deutschland wurde bei der Bahnreform vor rund 21 Jahren „qualitativ und quantitativ deutlich“ verschlechtert, schreibt die Fraktion zur Begründung. Seitdem seien gut 20 Prozent an Fernverkehrsleistungen weggefallen. Das bedeute unter anderem, dass etwa 100 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern komplett vom Fernverkehr abgekoppelt worden seien, da die Deutsche Bahn AG ihr Fernverkehrsangebot zunehmend auf die großen Hauptstrecken konzentriere. Die Bahn sei dadurch für viele Menschen unattraktiver geworden. Zudem sei die Qualität des Fernverkehrs rückläufig.
Über den Antrag wird der Bundestag am Freitag erstmals beraten.
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