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Berlin: (hib/STO) Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Ersatzpersonalausweises zur Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Islamisten thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4133). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie „in der Praxis der Austausch des Personalausweises gegen das Ersatzdokument“ genau vorgesehen ist. Auch will sie unter anderem wissen, inwiefern nach Ansicht der Bundesregierung „die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises, auf dem der Ausreisesperrvermerk nur auf einer Seite sichtbar ist“, einen geringeren Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt als eine „Kenntlichmachung der räumlichen Gültigkeitsbeschränkung auf dem regulären Personalausweis“.
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