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Berlin: (hib/STO) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im zweiten Halbjahr 2014 laut Bundesregierung 551 Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ-Maßnahmen) vorgenommen. Diese Angabe beziehe sich auf TKÜ-Maßnahmen, die im zweiten Halbjahr 2014 begonnen wurden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4130) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3905).
Danach führte zudem die Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2014 „weniger als 50 Funkzellenabfragen“ durch. Durch das BKA wurden den Angaben zufolge in diesem Zeitraum sieben Funkzellenabfragen und durch Behörden des Zollfahndungsdienstes 27 Funkzellenauswertungen durchgeführt.
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