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Berlin: (hib/STO) Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind seit Juli 2014 im Rahmen des sogenannten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes-Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 18 Fälle im Zusammenhang mit dem NSU übermittelt worden. Ein darüber hinausgehender Sacherhalt sei im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) bekannt geworden, der ein laufendes Ermittlungsverfahren betreffe, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4162) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4004) hervor. In acht der 18 Fälle geht es den Angaben zufolge um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, bei den restlichen Fällen unter anderem um Volksverhetzung, üble Nachrede und Sachbeschädigung.
Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie viele Straftaten dem BKA oder dem GETZ seit Juli 2014 bekannt geworden sind, bei denen die mutmaßlichen Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) „und/oder die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern Bezug nehmen“. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden dem BKA im Rahmen des KPMD-PMK jene Straftaten gemeldet, die von der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet werden. „Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des KPMD-PMK kein eigenständiges Themenfeld „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ existiert, wird im Rahmen der statistischen Erfassung im BKA das Kürzel „NSU“ in das Sachverhaltsfeld eingefügt, soweit aus der entsprechenden Kriminaltaktischen Anfrage (…), mit welcher der Sachverhalt durch das jeweilige Land dem BKA übermittelt wird, ein entsprechender Zusammenhang erkennbar ist“, schreibt die Regierung weiter. Dieser Zusammenhang beziehe sich aber nicht nur auf Straftaten im Sinne der Fragestellung, sondern auf jegliche Straftaten mit der Thematik NSU.
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