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Berlin: (hib/HLE) Bausparkassen gehen inzwischen dazu über, zuteilungsreife, aber noch nicht übersparte Verträge zu kündigen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4195) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944) schreibt, würden schon seit einigen Jahren Kündigungen von übersparten Bausparverträgen durch die Kassen beobachtet. Das sind Verträge, bei denen die Gewährung eines Darlehens nicht mehr möglich ist, weil die Bausparsumme vollständig angespart wurde. Seit Ende 2014 beobachte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch die Kündigung von zuteilungsreifen, aber noch nicht übersparten Bausparverträgen, bei denen die Bausparer das Recht auf ein Bauspardarlehen bislang nicht geltend gemacht hätten. Ob die Bauparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht vor dem Zeitpunkt der Vollbesparung eines Bausparvertrages haben, sei eine zivilrechtliche Frage, deren Würdigung den Gerichten obliege. Die Einführung einer Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber stehe nicht zur Debatte, betont die Regierung.
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