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Berlin: (hib/EIS) Die Veröffentlichung von Informationen über Empfänger von EU-Agrarzahlungen soll im Zuge der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Deshalb legt die Bundesregierung ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes sowie zur Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes (18/4278) vor. Alle EU-Mitgliedstaaten seien im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative verpflichtet, Informationen über die Verwendung der Fördermittel aus dem EU-Agrarfonds zu veröffentlichen. Durch die Novellierung sollen auch natürliche Personen unter den Empfängern veröffentlicht werden, deren Daten dann zwei Jahre zur Verfügung stehen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2010 hatte die Neuregelung erforderlich gemacht, weil es die ursprüngliche Veröffentlichungspraxis im Hinblick auf die Bekanntgabe von Daten natürlicher Personen für ungültig erklärt hatte. In Deutschland ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Veröffentlichung der von den Bundesländern erhobenen Zahlen betraut. Zu diesem Zweck werde die Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de betrieben, die Daten der EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder über die Zahlungsempfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) zur Verfügung stellt. Außerdem sollen im Rahmen der Agrarreform auch die Bestimmungen über den Anbau von Nutzhanf in neue Verordnungen übernommen werden. Die Regelung erfolgt im Betäubungsmittelgesetz, das an das einschlägige EU-Recht angepasst werden soll.
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