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Berlin: (hib/EIS) Die Sicherheit von Kosmetika bleibt auch nach Abschluss des Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA gewahrt. Das geht aus einer Antwort (18/4271) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/3975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Dazu heißt es weiter, dass kosmetische Mittel aus den USA, die in der EU vermarktet werden, der EU-Kosmetikverordnung entsprechen müssen. Außerdem sei es weder Ziel der Bundesregierung, noch der EU-Kommission, die Liste der für die Verwendung in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe gemäß der Kosmetikverordnung im Rahmen des Abkommens zu ändern. Eine Änderung von Anhängen der Verordnung bedürfe zudem der vorherigen Prüfung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety) der Europäischen Kommission.
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