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Berlin: (hib/ROL) Die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich, die Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund und die Weiterführung des Hochschulpakts, der DFG-Programmpauschale und des Pakts für Forschung und Innovation - das sind die wesentlichen Weichenstellungen, die im Jahr 2014 in der Wissenschafts- und Forschungspolitik vorgenommen wurden, heißt es in dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegendem „Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands“ (18/4310).
Seit 2008 legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im Abstand von jeweils zwei Jahren das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit vor, das durch eine „unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftler verfasst und verantwortet werden“.
Die Forschung- und Entwicklung-Intensität in Deutschland, also das Verhältnis von Ausgaben für interne Forschung und Entwicklung (FuE) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), ist laut Gutachten von 2,98 Prozent im Jahr 2012 auf 2,85 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Diese Entwicklung sei teilweise auf eine geringere Dynamik im Wirtschaftssektor zurückzuführen; der größte Teil des Rückgangs sei jedoch rein statistischen Effekten geschuldet und sollte daher nicht überinterpretiert werden. Allerdings weist die Expertenkommission darauf hin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, wenn Deutschland langfristig zu den führenden Innovationsnationen aufschließen will. Für das Jahr 2020 müssten dafür etwa 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung ausgeben werden.
Zudem begrüßen die Experten die Einsetzung der neuen Hightech-Strategie und die Einführung der Digitalen Agenda. Zudem widmet das Gutachten ein Kapitel dem Thema Rahmenbedingung für Wagniskapital. Die Expertenkommission begrüßt es, dass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen plant, um die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland wettbewerbsfähig zu gestalten. Wagniskapital sei eine wichtige Finanzierungsquelle für junge innovative Unternehmen. Der Markt für Wagniskapital sei in Deutschland jedoch deutlich weniger entwickelt als in den USA und in vielen Ländern Europas. Deutschland als innovationsbasierte Ökonomie vergebe so Wachstums- und Produktivitätspotenziale, kritisieren die Wissenschaftler.
Eines der Kernthemen des Berichts ist unter anderem die Innovationsförderung durch Clusterpolitik. In den vergangenen 20 Jahren seien sowohl in Deutschland als auch in Europa zahlreiche Cluster-Initiativen ins Leben gerufen. Im Allgemeinen verfolge Clusterpolitik zwei Ziele: räumliche Konzentration und Netzwerkeffekte. Clusterpolitik ziele dabei darauf ab, Markt und Koordinationsversagen zu korrigieren, die die Entstehung eines Clusters und sein frühes Wachstum behindern können.
Zudem beschäftigt sich der Bericht mit den Risiken und Chancen von „Massive Open Online Courses“ (MOOCs). Diese Online-Kurse sollten in Zukunft stärker als Chance für den Bildungsstandort Deutschland wahrgenommen werden, weil sie eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Lehr- und Forschungsinstrumentariums der Hochschulen darstellen. Ein weiterer Schwerpunk des Gutachtens ist das Urheberrecht. Die Nutzung digitaler Technologien erleichtere zwar illegales Kopieren bestehender Werke, senke aber auch die Kosten der Erstellung und Verbreitung neuer kreativer Werke: Die Produktivität und Produktvielfalt in den Urheberrechtsbranchen steige und neue Innovationsakteure, unter anderem Nutzerinnovatoren, würden in den Markt treten. Der bestehende Rechtsrahmen trage diesen Entwicklungen bisher nur in unzureichendem Maße Rechnung.
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