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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat die ihr von der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) übermittelten Informationen über Lieferungen deutscher Unternehmen für das syrische Chemiewaffenprogramm vor allem in den 1980er und 1990er Jahren an den Generalbundesanwalt weitergeleitet, um eine umfassende Untersuchung strafrechtlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen. „Nach jetzigem Stand konnten durch die vom Zollkriminalamt im Auftrag der Bundesanwaltschaft durchgeführten Abklärungen keine der in Frage kommenden Lieferungen eindeutig identifiziert und den durch die OVCW übersandten Unterlagen zugeordnet werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4154) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3997). Bisher ergäben sich „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes - insbesondere vorsätzliches - Verhalten deutscher Beteiligter“.
Die nachträgliche Untersuchung sei für über und bis zu 30 Jahre zurückliegende Lieferungen allerdings „nur sehr eingeschränkt möglich“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die vom OVCW genannten Lieferungen würden „ganz überwiegend“ Ausfuhrvorgänge im Zeitraum 1982 bis 1993 betreffen. „Sofern es sich bei diesen Lieferungen um zum damaligen Zeitpunkt ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter gehandelt haben sollte, sind etwaige Antragsunterlagen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht mehr vorhanden, da diese in der Regel nach zehn Jahren vernichtet werden.“
Die von Syrien über die OVCW übermittelten Daten seien einer Prüfung unterzogen worden, ob zu den angegebenen Lieferzeiträumen Genehmigungspflichten für die beschriebenen Lieferungen bestanden. „Bei den Chemikalienlieferungen steht fest, dass sie zu einem Zeitpunkt erfolgten, als die betreffenden Chemikalien noch nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig waren“, heißt es in der Antwort weiter. „Eindeutige Feststellungen zur Genehmigungspflicht der gelieferten Ausrüstungsgüter konnten hingegen nicht getroffen werden, da die jeweiligen Güterbeschreibungen zu ungenau sind und keinerlei technische Parameter enthalten.“
Zur Frage der betreffenden deutschen Zulieferer will die Bundesregierung keine offenen Angaben machen. Die Daten seien mit dem Geheimhaltungsgrad „OPCW-Protected“ eingestuft - dies entspreche dem deutschen dem deutschen VS-Grad „VS-Vertraulich“. „Eine Offenlegung hätte negativ Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der OVCW und den Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens, da der vertragsgemäße Informationsfluss auf Wahrung der vorgeschriebenen Vertraulichkeit beruht. Eine Veröffentlichung wäre daher für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädlich“. Die Antwort zu dieser Frage sei als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft und zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
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