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Berlin: (hib/HLE) Die Fracking-Technologie wird in anderen Lagerstätten als Schiefer- und Kohleflözgestein schon seit den 1960er-Jahren eingesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3954) mitteilt, darf der Einsatz der Fracking-Technologie bereits nach dem geltenden Bergrecht keine Gefahren für die Gesundheit oder das Trinkwasser hervorrufen. Trotzdem sollen die Regelungen nach Angaben der Bundesregierung noch verschärft werden. Dagegen seien die Auswirkungen von Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein bisher nicht ausreichend erforscht. „Hier bedarf es zudem einer größeren Anzahl von Bohrungen als in anderen Gesteinen. Daher müssen hier die strengsten Regelungen gelten“, kündigt die Bundesregierung an. Auf Fragen zu Umweltschäden durch die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland geht die Bundesregierung nicht näher ein. Die Genehmigung und Überwachung der Förderstätten sei Aufgabe der Länder
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