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Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/4350). Laut Begründung besteht Umsetzungsbedarf in Hinblick auf das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll sowie den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor.
Vorgesehen ist unter anderem die Ausdehnung des Geltungsbereiches des deutschen Strafrechts. So sollen auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Zudem sollen einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände nun auch in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen werden. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht, etwa im Gleichstellungsgesetz oder dem Nato-Truppen-Schutzgesetz, sollen darüber hinaus in das Strafgesetzbuch überführt werden.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat die Wortwahl bei einem Tatbestandsmerkmal und schlägt eine Ersetzung vor. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab.
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