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Berlin: (hib/JOH) Bei der aktuellen Überarbeitung des sogenannten BVT-Merkblattes für Großfeuerungsanlagen im Auftrag der Europäischen Kommission wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Vorschläge des Entwurfs vom Juni 2013 EU-weit verbindlich werden. Dies wäre ein „Meilenstein“, urteilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/4311) auf eine Kleine Anfrage (18/4134) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da damit erstmals EU-weite Vorgaben zur Emissionsminderung wie auch zur Überwachung von Quecksilberemissionen festgelegt würden.
Deutschland gehöre zu den wenigen EU-Staaten, heißt es in der Antwort weiter, die die Quecksilberemissionen von Großfeuerungsanlagen überwachen. Dies habe entscheidend dazu beigetragen, dass eine hinreichende Zahl von Referenzanlagen belastbare Angaben zu diesen Emissionen vorlegen konnte. Nur auf dieser Grundlage, betont die Bundesregierung, hätten im Entwurf vom Juni 2013 Emissionswerte zu den erreichbaren Quecksilberemissionen bei Anwendung des BVT-Merkblattes dargestellt werden können.
Die Regierung betont, eine erfolgreiche Emissionsminderung im Anlagenpark der Kohlekraftwerke auf durchschnittlich 1 Mikrogramm pro Kubikmeter würde die Quecksilberemissionen um knapp 80 Prozent mindern, die Quecksilberfracht insgesamt um zirka 52 Prozent.
Die BVT-Merkblätter zur besten verfügbaren Technik sind ein zentrales Element der EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Sie soll dazu beitragen, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden infolge industrieller Tätigkeiten zu vermeiden und zu mindern. Neben weiteren BVT-Merkblättern wird derzeit das Dokument zu Großfeuerungsanlagen überarbeitet.
In Deutschland gibt es laut Umweltbundesamt zirka 600 Großfeuerungsanlagen. Ein großer Teil davon befindet sich in den Kraftwerken der öffentlichen Versorgung und der Industrie. Daneben gibt es Großfeuerungsanlagen zur Wärmeversorgung von Industrie, Gewerbe und Haushalten.
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