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Berlin: (hib/STO) Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ (18/4097) vorgesehene Ausreisegewahrsam ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3942). Danach ist es Aufgabe der Länder, die Entscheidung zu treffen, ob und gegebenenfalls wo eine Einrichtung zur Vollziehung des Ausreisegewahrsams geschaffen wird, und die Kosten für den Betrieb einer solchen Einrichtung zu tragen. Da es sich um eine Aufgabe der Länder handele, werde der Bund keine Kosten dafür übernehmen, schreibt die Regierung weiter.
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