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Berlin: (hib/STO) Um die von der Regierungskoalition geplante Einführung eines Ersatz-Personalausweises zur Verhinderung von Ausreisen insbesondere von Dschihadisten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4133). Darin erläutert die Regierung unter anderem, wie in der Praxis der Austausch des Personalausweises gegen das Ersatzdokument vorgesehen ist. Danach wird die zuständige Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde informiert, wenn die Sicherheitsbehörden Erkenntnisse erlangen, dass Gründe für die Beschränkung der Reisefreiheit vorliegen. Aufgrund dieser Mitteilung treffe die Personalausweisbehörde eine eigenständige Ermessensentscheidung, ob die vorgetragenen Erkenntnisse aus ihrer Sicht eine Entziehung des Personalausweises und die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises rechtfertigen. Sofern die Personalausweisbehörde diese Frage bejahe, werde „die Person einen entsprechenden Bescheid erhalten und aufgefordert, den Personalausweis abzugeben und einen Ersatz-Personalausweis in Empfang zu nehmen“.
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