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Berlin: (hib/JOJ) Die weitere Ausgestaltung des am 5. Februar 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/4367) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Gesetz, das die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht überträgt, verpflichtet deutsche Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits bis zum 5. Dezember 2015. Nicht betroffen sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU).
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, wie viele KMU aufgrund von Verflechtungen mit anderen Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission nicht als KMU gelten würden und ob bei diesen Unternehmen Ausnahmeregelungen geplant seien. Zudem möchte die Grünenfraktion wissen, welche Regelungen bei Unternehmen mit einer Vielzahl gleichartiger Standorte getroffen werden sollen.
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